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OLG München - Entscheidung vom 08.11.1990

29 U 3410/90

Normen:
AGBG § 9 Abs. 2
BGB § 641 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
CR 1992, 403
EWiR 1991, 315
OLGZ 1991, 356
VuR 1991, 246

Der Kläger ist ein Verbraucherschutzverein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Aufklärung und Beratung der Verbraucher gehört. Die Beklagte bietet Kundendienst- und Wartungsarbeiten beim Betrieb von Öl- und [...]
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