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OLG München - Entscheidung vom 13.07.1990

21 U 3461/90

Normen:
ZPO § 108 Abs. 1, § 720 a Abs. 3

Fundstellen:
DRsp IV(421)192a
OLGZ 1991, 75
Rpfleger 1991, 67

a. »Die Bekl. können die Sicherheit auch durch eine Bankbürgschaft erbringen (§§ 720 a Abs. 3 , 108 Abs. 1 S. 1 ZPO entsprechend). Die Zwangsvollstreckung ist nicht einzustellen. Bei der Sicherungsvollstreckung besteht [...]
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