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OLG München - Entscheidung vom 04.10.1990

11 W 2505/90

Normen:
RpflG § 21 Abs.2 S.1
ZPO § 104 Abs.3 S.2

Fundstellen:
DRsp IV(409)266b
MDR 1991, 61
Rpfleger 1990, 503

b. »Die BeschwF. kann sich nicht mit Erfolg darauf stützen, daß ihr eine Kostenberechnung vor oder mit Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses (KFB) nicht mitgeteilt worden wäre. Allerdings wird in der Literatur [...]
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