Gullydeckel im öffentl. Straßenraum unterliegen der Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 S. 2 HPflG : OLG Celle (9 U 197/89) ZfS 1991, 116. - s. a. OLG Celle (9 U 235/89) ZfS 1991, 405; LG München II NJW-RR 1987, 865 = [...]
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