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OLG Köln - Entscheidung vom 28.03.1990

27 U 125/89

Normen:
BGB §§ 276, 611, 823

Fundstellen:
DRsp I(125)366d
NJW-RR 1992, 474
VersR 1991, 669

d. »Ob ein Behandlungsfehler als grob zu qualifizieren ist, hängt im wesentlichen vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob er die Aufklärung des Behandlungsverlaufs besonders erschwert. Zwar sind generelle [...]
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