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OLG Köln - Entscheidung vom 09.03.1990

Ss 50/90 (B)

Normen:
JArbSchG § 19
NRW SchulPflG § 16 Abs. 2, Abs. 3 § 20

Fundstellen:
EzB JArbSchG § 19 Nr. 1
NStZ 1990, 444

Das Amtsgericht hat die Betroffene 'wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit in zwei Fällen gemäß §§ 20, 16 Abs. 2 SchpflG' (Schulpflichtgesetz) zu einer Geldbuße von 400,-- DM verurteilt. Das Amtsgericht ist von [...]
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