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OLG Köln - Entscheidung vom 26.09.1990

16 U 6/90

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
DRsp I(145)391c
NJW-RR 1992, 1185
OLGZ 1993, 205

c. »Der Bekl. als Reiseveranstalterin obliegt eine eigene Verkehrssicherungspflicht bei der Vorbereitung und Durchführung der von ihr veranstalteten Reisen, die sich insbesondere auf die Auswahl und Kontrolle der [...]
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