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OLG Köln - Entscheidung vom 19.10.1990

Ss 476/90

Normen:
StGB § 263 Abs.1

Fundstellen:
DRsp III(334)193b
NStZ 1991, 85

b. »Das AG hat im vorl. Fall eine Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unterlassen; es hat seine Auslegung lediglich auf den allgemeinen Erfahrungssatz gestützt, daß im Verhalten eines Täters, der [...]
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