Hinweis zu A Anm. Hintzen, Rpfleger 1991, 241 . Hinweis zu B Anm. Hintzen, Rpfleger 1991, 241 . Versäumt der Gläubiger nach Vorpfändung die Frist zur Bewirkung der Pfändung der Forderung, wird die Vorpfändung [...]
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