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OLG Köln - Entscheidung vom 15.11.1990

7 U 104/90

Normen:
BGB § 839
GG Art. 34
ZPO § 813, § 815

Fundstellen:
DRsp I(147)266b
MDR 1991, 1044
NJW 1992, 50
VersR 1991, 1000

b. »Der Senat ist nicht davon überzeugt, daß der Zeuge C amtspflichtwidrig handelte, als er das [in der Wohnung des Kl. gepfändete] in den Münzrollen befindliche Geld [bei einer Sparkasse] zum Nennwert in Geldscheine [...]
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