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OLG Köln - Entscheidung vom 21.08.1990

2 Ws 401/90

Normen:
StPO § 141, § 142, § 304, § 305

Fundstellen:
DRsp IV(458)157b
NStZ 1991, 248
StV 1991, 9

»Die Beschwerde des Angekl. [gegen die Ablehnung seines Antrags auf Pflichtverteidigerbestellung] ist gem. § 304 Abs. 1 StPO statthaft und auch nicht im Hinblick auf § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen. Zwar handelt es [...]
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