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OLG Köln - Entscheidung vom 05.07.1990

5 U 244/89

Normen:
AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, § 7 V Abs. 4
VVG § 6 Abs. 3

Fundstellen:
VersR 1991, 796

Ebenso OLG Hamm (20 U 123/89) r+s 1990, 113. - Beantwortung der Frage nach Vorschäden trotz EDV-Speicherung nötig; OLG Hamm v. 26.4.1989 (20 U 13/88) VersR 1990, 195 = ZfS 1990, 136. - Leistungsfreiheit des KV bei [...]
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