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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 11.09.1990

11 W 145/90

Normen:
ZPO § 270 Abs. 3, § 693 Abs. 2, § 696 Abs. 3

Fundstellen:
DRsp IV(418)257b-c
FamRZ 1991, 90
VersR 1991, 125

b. »Die Streitsache gilt nicht als mit Zustellung des Mahnbescheides rechtshängig geworden, da sie nicht i. S. des § 696 Abs. 3 ZPO alsbald nach Erhebung des Widerspruchs ahgegeben wurde. Der Begriff »alsbald« [...]
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