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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 18.05.1990

10 U 304/89

Normen:
ZPO § 732, § 767, § 795, § 794 Abs. 1 Nr. 5

Fundstellen:
DRsp IV(421)193a-b
OLGZ 1991, 227

a. »Gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO findet die Zwangsvollstreckung statt aus Urkunden, die von einem deutschen Notar aufgenommen sind und »... die Zahlung einer bestimmten Geldsumme ...« zum Gegenstand haben. Was der [...]
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