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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 17.01.1990

14 W 64/89

Normen:
BGB § 1589
EGBGB Art. 51
ZPO § 383 Abs.1 Nr.3, § 384 Nr.1

Fundstellen:
DRsp IV(415)206a-b
FamRZ 1990, 641
JuS 1991, 424
NJW 1990, 2758

(a) »...Ein Aussageverweigerungsrecht des Zeugen gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO scheidet aus, weil der Zeuge kein Verwandter des Bekl. i. S. des § 1589 BGB , Art. 51 EGBGB ist. Vielmehr ist der Bekl. bis zur [...]
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