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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 28.09.1990

10 U 274/89

Normen:
BGB § 12

Fundstellen:
BB 1991, 92
DRsp I(110)153a
NJW 1991, 1487
NJW 1993, 960
NJW-RR 1991, 1397

a. »Zwar ist das Namensrecht in Form des bürgerlichen Namens als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nicht übertragbar. Diese Unübertragbarkeit gilt jedoch nicht für die geschäftliche Kennzeichnung. Generell [...]
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