der BGH hat mit Beschl. v. 26.2. 91 - VI ZR 216/90 - die Revision des Kl. nicht angenommen. - Berührung mit Mensch oder Sache nicht notwendig für Haftung aus Betriebsgefahr; KG (12 U 1561/89) VerkMitt 1991, 2. - zu [...]
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