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OLG Hamm - Entscheidung vom 25.09.1990

7 U 48/90

Normen:
BGB § 242, § 542 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(133)441d
NJW-RR 1991, 1035

d. »Zwar braucht der Mieter die fristlose Kündigung gem. § 542 Abs. 1 BGB nicht zuvor anzudrohen ... . Wenn er jedoch zunächst die Ersatzvornahme androht, schafft er einen Vertrauenstatbestand gegenüber dem Vermieter, [...]
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