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OLG Hamm - Entscheidung vom 23.08.1990

6 U 114/89

Normen:
BGB §§ 823, 843, 249 ff

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden I-2/4
VRS 81, 322
VersR 1992, 459
r+s 1991, 341

Der BGH hat die Revision der Bekl. durch Beschluß vom 11.6.1991 - VI ZR 307/90 - nicht angenommen. Hinweis: Trotz der Zuordnung zum Schadensersatzbereich vermehrte Bedürfnisse ( BGB § 843 Abs. 1 zweite Variante) und [...]
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