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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 10.05.1990

10 U 24/90

Normen:
ZVG § 29, § 89, § 90, § 152 Abs.1, § 161 Abs.1, Abs.4

Fundstellen:
DRsp IV(436)97b
JR 1990, 377
MDR 1990, 833
OLGZ 1990, 481
Rpfleger 1990, 381
ZMR 1990, 456

b. »Die Prozeßführungsbefugnis, die dem Zwangsverwalter gemäß § 152 Abs. 1 ZVG zusteht, kann nicht rückwirkend entzogen werden. Denn sie gehört zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen (vgl. BGHZ 36, 187, 191; NJW 1983, [...]
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