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LG Stuttgart - Entscheidung vom 02.07.1990

3 Qs 57/90

Normen:
UWG § 17 Abs.2 Nr.1 lit.a, Nr.2

Fundstellen:
DRsp III(380)240c
MDR 1991, 81
NJW 1991, 441

c. » Die im EPROM des Geldspielautomaten gespeicherte mathematische Formel, die den Automaten nur scheinbar zufällig, tatsächlich aber nach einem bestimmten Algorithmus steuert, ist ein Betriebsgeheimnis i.S. des § 17 [...]
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