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LG Hamburg - Entscheidung vom 26.10.1990

311 S 55/90

Normen:
BGB § 554

Fundstellen:
DRsp I(133)470a
WuM 1992, 124

a. »1. Dem Kläger steht gegenüber der Bekl. kein Anspruch auf geräumte Herausgabe der streitbefangenen Wohnung gem. §§ 985 , 556 Abs. 1 BGB zu. Zwar war die fristlose Kündigung v. 6.9.1990 entgegen der Meinung der [...]
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