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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 18.06.1990

2/24 S 306/89

Normen:
BGB § 651 f Abs.2

Fundstellen:
DRsp I(138)596d
NJW-RR 1990, 1211

d. »Ein Anspruch auf Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude nach § 651 f Abs. 2 BGB ist zu verneinen. Bei dem allein gebuchten Flug handelt es sich nicht um einen Reisevertrag, bei dem § 651 f Abs. 2 BGB Anwendung [...]
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