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LG Aurich - Entscheidung vom 16.01.1990

3 T 262/89

Normen:
ZPO § 804 Abs.3, § 850 c, § 850 d Abs.1 S.4, Abs.2 lit.a

Fundstellen:
DRsp IV(424)142a
FamRZ 1990, 777
NJW-RR 1990, 844
NiedersRpfl 1990, 178
Rpfleger 1990, 307

Die geschiedene Ehefrau und das eheliche Kind des Schuldners haben einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß des AG N. vom 23. 5. 1985 erwirkt, mit dem das Arbeitseinkommen des Schuldners wegen laufenden Unterhalts in [...]
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