b. »Gemäß §§ 114 f. ZPO ist nicht nur das Vermögen, sondern auch das Einkommen einzusetzen. Dabei gehören gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Zwar hat der Gesetzgeber die [...]
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