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LAG Nürnberg - Entscheidung vom 24.01.1990

8 Ta 37/89

Normen:
ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2 § 117 Abs. 4 § 118 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp IV(409)267b-d
JurBüro 1990, 512
LAGE § 115 ZPO Nr. 41
Rpfleger 1990, 370

b. »Gemäß §§ 114 f. ZPO ist nicht nur das Vermögen, sondern auch das Einkommen einzusetzen. Dabei gehören gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Zwar hat der Gesetzgeber die [...]
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