Hinweise: Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 17.09.1991 - 1 ABR 23/91 = DRsp-ROM Nr. 1996/6102 -. Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main, vom 18.12.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 17 BV 32/89 AuR 1991, 220 [...]
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