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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 01.11.1990

12 Sa 328/90

Normen:
BAT SR 2y Nr. 1, Nr. 2
BGB § 620 Abs. 1
BPersVG § 108 Abs. 2:
HPVG (Hessisches Personalvertretungsgesetz) §§ 66 77 Abs. 1 Nr. 2h Abs. 3
KSchG § 1

Fundstellen:
ArbuR 1992, 122
ZTR 1991 440

Die Parteien streiten über das unbefristete Fortbestehen des zwischen ihnen am 15./22.3.1989 abgeschlossenen Arbeitsvertrages (Bl. 8 d.A.) über den 31.8.1989 hinaus und über die Verpflichtung des beklagten Landes, die [...]
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