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BayObLG - Entscheidung vom 05.07.1990

2 ObOWi 148/90

Normen:
OWiG § 74 Abs.2 S.1

Fundstellen:
BayObLGSt 1990, 76
DAR 1991, 64
DRsp IV(468)168c-d
NJW 1990, 3222
NStZ 1990, 595
NStZ 1991, 43
NZV 1990, 443
VRS 79, 442

c-d. »[Das AG, das den Einspruch des Betroff. gegen einen gegen ihn gerichteten Bußgeldbescheid wegen seines unentschuldigten Ausbleibens in der Hauptverhandlung trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens verworfen [...]
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