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BayObLG - Entscheidung vom 22.03.1990

BReg 2 Z 112/89

Normen:
BGB § 2223
GBO §§ 35, 52

Fundstellen:
BayObLGZ 1990, 82
DRsp IV(473)186c
FamRZ 1990, 913
NJW-RR 1990, 844

Eine Vermächtnisvollstreckung kann auch in der Weise angeordnet werden, daß der Vermächtnisnehmer über das vermachte Grundstück oder Grundstücksrecht nur mit Zustimmung des Testamentsvollstreckers verfügen kann. Ist [...]
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