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BayObLG - Entscheidung vom 21.03.1990

BReg 3 Z 165/89

Normen:
BGB § 57 Abs.2

Fundstellen:
BayObLGZ 1990, 71
DRsp I(110)152d-f
MDR 1990, 725
NJW-RR 1990, 996

(d-e) »... [Über die Anforderungen des § 57 Abs. 2 BGB hinaus] darf der Name eines jeden zur Eintragung angemeldeten Vereins nicht täuschend im Sinne des entsprechend anwendbaren § 18 Abs. 2 HGB sein. Danach darf der [...]
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