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BayObLG - Entscheidung vom 28.08.1990

RReg 4 St 250/89

Normen:
UWG § 17 Abs.2 Nr.1 lit.a, Nr.2

Fundstellen:
BayObLGSt 1990, 88
CR 1990, 725
DRsp III(380)243b-c
JR 1991, 298
MDR 1990, 1140
NJW 1991, 438
NStZ 1990, 595
NZV 1990, 595
StV 1991, 210
wistra 1991, 76

b. » Das AG hat die Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG [im vorl. Fall] in erster Linie deshalb nicht für gegeben erachtet, weil es die Meinung vertritt, ein Betriebsgeheimnis liege nicht vor, wenn dieses ohne [...]
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