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BayObLG - Entscheidung vom 16.03.1990

BReg 1 a Z 40/89

Normen:
BGB §§ 1789, 1836, § 1915 Abs.1, §§ 1960, 1962

Fundstellen:
DRsp I(170)75b
FamRZ 1990, 801
Rpfleger 1990, 300

b. »Die weitere Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, daß die Bestellung eines Nachlaßpflegers nicht notwendig gewesen sei. Die Bewilligung einer Vergütung für den Nachlaßpfleger setzt nur dessen wirksame [...]
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