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BayObLG - Entscheidung vom 31.07.1990

3 ObOWi 65/90

Normen:
LSchlG § 3 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 1991, 116
GewArch 1990, 421
MDR 1990, 1138
NVwZ-RR 1991, 192

I. Am 25.1.1990 verhängte das Amtsgericht Passau gegen den Betroffenen wegen vorsätzlichen Offenhaltens einer Verkaufsstelle am Sonntag eine Geldbuße von 300 DM. Nach den Feststellungen des Urteils betreibt der [...]
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