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BayObLG - Entscheidung vom 30.05.1990

2 ObOWi 141/90

Normen:
StPO § 261
StVO § 3 Abs.3

Fundstellen:
BayObLGSt 1990, 72
DAR 1990, 394
DRsp IV(456)150c
NZV 1990, 360
StVE StVO § 3 Nr. 104
VRS 79, 381
VerkMitt 1991, 29

c. »Der Senat hat zwar in BayObLGSt 1987, 40, 142 f. [hier: IV (456) 140 a] u. a. ausgeführt, daß beim Einsatz des Geschwindigkeitsmeßgeräts eso Typ æ P 80/VI [Lichtschrankengerät] sowohl am Beginn des Meßeinsatzes als [...]
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