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BayObLG - Entscheidung vom 09.10.1990

RReg 2 Z 438/89

Normen:
BGB § 254, § 839 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
BayObLGZ 1990, 264
DRsp I(147)270e
NVwZ-RR 1991, 228

e. »Nach der Rechtspr. des BGH ist dann, wenn der Schaden aus Amtshaftung nicht voll zu ersetzen ist, weil der Geschädigte sich zum einen schuldhafte Mitverursachung (§ 254 BGB ) anrechnen lassen muß und zum anderen [...]
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