Zu LS 2 b siehe auch noch OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 601 . B. a. Bei der Entscheidung zwischen der Verbleibensanordnung gem. § 1632 Abs. 4 BGB und dem Herausgabeanspruch nach § 1632 Abs. 1 BGB muß das Wohl des Kindes [...]
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