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BVerwG - Entscheidung vom 08.05.1990

1 B 177.89

Normen:
GewO § 33f Abs. 1 Nr. 1
SpielV § 3 Abs. 3 S 2

Fundstellen:
DÖV 1991, 76
GewArch 1990, 326
NVwZ 1990, 1077

Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine [...]
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