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BVerwG - Entscheidung vom 07.09.1990

1 A 65.90

Normen:
AuslG § 2 Abs. 1 S. 2 § 5 Abs. 1
AuslGDV § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5
GG Art. 6 Abs. 1

Fundstellen:
InfAuslR 1990, 326

Die Verweisung an das Verwaltungsgericht Köln ergeht im Einverständnis mit den Beteiligten. Die Sache ist nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 50 Abs. 2 VwGO . Eine solche Bedeutung [...]
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