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BVerwG - Entscheidung vom 28.06.1990

9 B 15.90

Normen:
VwGO § 86 Abs. 1
ZPO § 412 § 424

Fundstellen:
DÖV 1990, 1073
EzAR 610 Nr. 28
NVwZ-RR 1990, 652
VBlBW 1991, 53
ZAR 1990, 190

Den Klägern kann die beantragte Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt werden, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet aus den nachstehenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 [...]
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