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BVerwG - Entscheidung vom 27.11.1990

1 WB 76.90

Normen:
SG § 12
StPO § 172
WBO § 17 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 § 21
WDO § 7 Abs. 2 § 28 Abs. 1 § 89 Abs. 1

Fundstellen:
NZWehrr 1991, 73

Werden Tatsachen - auch durch eine Meldung - bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Disziplinarvorgesetzte den Sachverhalt aufzuklären (§ 28 Abs. 1 WDO); der zuständige, d.h. soweit die [...]
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