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BVerwG - Entscheidung vom 22.03.1990

6 P 17.88

Normen:
PersVG (Perwsonalvertretungsgesetz) Baden-Württemberg § 79 Abs. 1, Abs. 2 § 80 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
DÖV 1991, 656
DVBl 1990, 871
NVwZ-RR 1990, 586
PersR 1990, 225
PersV 1990, 437
ZfPR 1990, 110
ZfSH/SGB 1990, 531
ZTR 1990, 350

I. Die Verfahrensbeteiligten streiten um die Beteiligungsrechte des Personalrats bei der Regelung der Vergütung von Rufbereitschaft. Beim städtischen Werkhof der Stadt S. wurde bei den etwa 20 bis 30 Arbeitern, die [...]
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