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BVerwG - Entscheidung vom 27.08.1990

9 B 38.90

Normen:
BVFG § 3 § 5 § 92 Abs. 2, Abs. 3
GFaG § 2 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 1991, 343
NJW 1991, 3107
NVwZ 1992, 58
StAZ 1992, 145

Das Berufungsgericht hat die Beklagte im Hinblick auf die in § 92 Abs. 3 BVFG enthaltene Regelung für verpflichtet angesehen, dem Kläger, der als Sowjetzonenflüchtling nach § 3 BVFG im Besitz des Vertriebenenausweises [...]
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