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BVerwG - Entscheidung vom 10.04.1990

7 B 48.90

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
JAPO (Justizausbildungs- und -prüfungsordnung) Bayern § 18 Abs. 2 S. 1
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
BayVBl 1990, 411
DÖV 1991, 808
DVBl 1990, 939
NVwZ-RR 1990, 481

Der Kläger hat am schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung, der in der Zeit vom 8. bis zum 17. September 1987 abgenommen wurde, nicht teilgenommen. Das Landesjustizprüfungsamt hielt die von ihm geltend [...]
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