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BVerfG - Entscheidung vom 02.03.1990

2 BvR 149/90

Normen:
BVerfGG § 92
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1
ZPO § 282 Abs. 1, Abs. 2 § 296 Abs. 2 § 523

1. Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rügt, fehlt es an der nach § 92 BVerfGG erforderlichen substantiierten Darlegung, aus welchen Tatsachen sich die Rechtsverletzung [...]
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