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BVerfG - Entscheidung vom 01.03.1990

1 BvR 1603/89

Normen:
BGB § 1612a Abs. 1 S. 2
GG Art. 14 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1
JWG § 49 § 50
ZPO § 641q § 641l Abs. 2 § 641o Abs. 1 § 323 Abs. 2 § 767 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp V(519)105e
FamRZ 1990, 487

Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, das Amtsgericht und das Landgericht hätten das rechtliche Gehör insoweit nicht gewährt, als es um die in § 1612 a Abs. 1 S. 2 BGB angesprochenen Fragen gehe, ist diese Rüge [...]
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