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BVerfG - Entscheidung vom 14.11.1990

1 BvL 10/89

Normen:
BGB § 1666 § 1666a § 1671 Abs. 5 § 1672 § 1696 § 1634
BVerfGG § 80 Abs. 2 S. 1
GG Art. 6 Abs. 5 Art. 100 Abs. 1
GVG § 23b Abs. 1 S. 2 Nr. 2, Nr. 3
ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2

Fundstellen:
BVerfGE 83, 111
DAVorm 1991, 219
EzFamR GG Art. 6 Nr. 14
FamRZ 1991, 167
NJW 1991, 1877

Die Vorlage betrifft die Frage, ob die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Familiengericht und Vormundschaftsgericht für Sorgerechts- und Umgangsrechtsentscheidungen mit Art. 6 Abs. 5 GG vereinbar ist. I. Das Erste [...]
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