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BSG - Entscheidung vom 23.05.1990

9b/11 RAr 3/89

Normen:
AFG § 46 Abs. 2 S. 2, § 46 Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
SozR 3-4100 § 46 Nr. 4

I. Streitig ist die Verpflichtung des Klägers zur Rückzahlung von Förderungsmitteln, die er für eine später abgebrochene Umschulung erhalten hat. Die Beklagte gewährte dem Kläger, der eine Ausbildung zum [...]
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