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BSG - Entscheidung vom 28.03.1990

9b/7 RAr 4/89

Normen:
AFG § 46 Abs. 2 S. 2
SGB I § 14

Fundstellen:
SozR 3-4100 § 46 Nr. 2

I. Die Beklagte fordert vom Kläger Unterhaltsgeld (Uhg) und Umschulungsleistungen (§ 45 Arbeitsförderungsgesetz AFG ) zurück. Der Kläger erhielt diese Leistungen während einer Umschulung zum Fliesenleger in der Zeit [...]
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