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BGH - Entscheidung vom 17.10.1990

VIII ZR 213/89

Normen:
BGB § 549 Abs.3, § 581 Abs.2

Fundstellen:
BB 1991, 160
BGHR BGB § 549 Abs. 3 Gebrauch 1
BGHZ 112, 307
DRsp I(133)428b-c
LM § 549 BGB Nr. 15
NJW 1991, 489
NJW-RR 1991, 843
WM 1991, 106
ZIP 1990, 1480
ZMR 1991, 60

b. »Mieter und Pächter haben den vertragsmäßigen Gebrauch einzuhalten. Schuldhafte Verstöße hiergegen begründen Schadensersatzansprüche des Vermieters oder Verpächters. Eine der Formen vertragsmäßigen Gebrauchs ist die [...]
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