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BGH - Entscheidung vom 14.11.1990

VIII ZR 13/90

Normen:
BGB § 275, §§ 293 ff., § 324 Abs. 2, § 535, § 536, § 552 Satz 1

Fundstellen:
DRsp I(133)427a-c
NJW-RR 1991, 267
WM 1991, 328
WuM 1991, 25
ZMR 1991, 57

a-b. »Die Zahlungspflicht des Mieters entfällt grundsätzlich dann, wenn ihm die Mietsache nicht in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung gestellt, also die entsprechende [...]
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